Mitgliedsbeiträge
- mindestens 13,- Euro Jahresbeitrag pro Familie.
Auf freiwilliger Basis kann auch ein höherer Beitrag bezahlt werden.
- Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß §10b EStG als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig.
Hinweis: Als Nachweis genügt die Vorlage des Kontoauszugs. Hierfür wird keine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.
- Gemäß § 4 der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung über die Höhe des Jahresbeitrages.
Anmeldevorgang
- Die ausgefüllte Beitrittserklärung in den Briefkasten der Schule werfen.
- Abschließend bestätigt der Förderkreis den Beitritt per E-Mail.
Beitrittserklärung
- hier als pdf-Datei zum Download
- die Beitrittserklärung erhalten sie auch in der Zeit von Mo - Fr (08.00 - 13.00 Uhr) im Sekretariat der Schule
Einzugsermächtigung/Überweisung
- Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres (jeweils im August) oder innerhalb von 4 Wochen nach Beitritt fällig. Er kann entweder per Überweisung entrichtet oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierzu kann das Mitglied bei Eintritt in den Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
- Bitte teilen Sie uns Änderungen der Kontakt- und Bankdaten unverzüglich per E-Mail oder Post mit.
Gebühren für nicht einlösbare Lastschriften werden belastet.